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Kleinräumiges Monitoring: Was heißt das?

Viele Fragen zur Entwicklung der Region und zur Rolle des Flughafens lassen sich nicht allein auf der Ebene einer Kommune beantworten. Sie erfordern vielmehr kleinräumige Analysen für Stadtbezirke oder Ortsteile. Ein solches Beobachtungssystem aufzubauen, stellt das Monitoring vor Herausforderungen.

Foto Monitoring Gruppe (Quelle: Andre Zelck/UNH)
Wer lebt wo im Rhein-Main-Gebiet? Mit dieser und vielen weiteren Fragen beschäftigt sich das Monitoring-Team. (Quelle: Andre Zelck/UNH)

Wo konzentrieren sich in den Städten und Gemeinden der Region wohlhabende und armutsgefährdete Bevölkerungsgruppen oder Menschen mit Migrationshintergrund? Gibt es typische Ankunftsquartiere für Zuwanderung? Verändern sich diese Muster der Segregation? Sind Haushalte mit Mindestsicherung und Haushalte mit hohen Einkommen in gleicher Weise von Fluglärm betroffen? Ändert sich die Zusammensetzung der Bevölkerung in den Gebieten, die erst seit 2011 unter der Lärmkontur liegen? Dies sind alles Fragen, die Informationen über Teilgebiete verlangen. In der Aufgabe, eine regionale Datenbasis für vergleichbare innerörtliche Teilräume aufzubauen, besteht die eigentliche Herausforderung des Monitorings. Sie setzt die Mitwirkung der Kommunen und Landkreise voraus und kann daher nur für die 42 Städte und Gemeinden angegangen werden, die sich für die Teilnahme entschieden haben.


Einheitliche Datengrundlage als Aufgabe

Daten der amtlichen Statistik liegen unterhalb der Gemeindeebene nicht vor. Die Großstädte der Rhein-Main-Region haben für ihre Zwecke Stadtteile, statistische Bezirke oder Planungsräume abgegrenzt, deren Entwicklung sie beobachten und beschreiben. Gleiches gilt aber nur für einen Teil der Mittelzentren und Kleinstädte. Wo solche Teilgebiete definiert sind, fassen sie unterschiedlich viel Bevölkerung zusammen. Dies erschwert ihre Vergleichbarkeit, denn Unterschiede in der sozioökonomischen Struktur treten bei kleineren Einheiten schärfer hervor als in den Durchschnittswerten für größere Gebiete. Und welche Daten für diese Gebiete verfügbar sind, ist wieder von Stadt zu Gemeinde verschieden. Großstädte, die an der bundesweiten Innerstädtischen Raumbeobachtung (IRB) teilnehmen, verfügen bereits über einen gemeinsamen Datenstandard. Bei anderen Kommunen fallen schon die Auswertungsmerkmale für die Daten des Meldewesens unterschiedlich aus.


Unterschiedliche Voraussetzungen klären

Das Monitoring-Team strebt an, für die vergleichende innerörtliche Beobachtung Gebiete mit einer Bevölkerungszahl zwischen 5.000 und 10.000 abzugrenzen. Die Bestandsaufnahme für die 42 teilnehmenden Kommunen wird zeigen,

  • bei welchen kleinen Kleinstädten die Unterscheidung von Teilgebieten nicht nötig ist,
  • bei wie vielen Kommunen Teilgebiete erst sinnvoll abzugrenzen und mit Daten zu beschreiben sind, was Zeit erfordert,
  • und für wie viele Städte und Gemeinden ausgehend von bestehenden Planungsräumen Teilgebiete einheitlicher Größe zugeschnitten werden können.

In den Kommunen, bei denen die Voraussetzungen gegeben sind, müssen Daten aus den örtlich verwendeten Verfahren des Meldewesens bereitgestellt werden, damit eine einheitliche Datengrundlage entsteht. Für die so beschriebenen Teilgebiete sind dann weitere Daten zu erschließen, etwa zur Erwerbsbeteiligung, zur Bildungsbeteiligung oder zum Bezug von Sozialleistungen, aber auch zur Betroffenheit durch Fluglärm. Daher kann das kleinräumige Monitoring nur schrittweise aufgebaut werden. Ziel ist, in der Projektlaufzeit für möglichst viele Kommunen Teilgebiete wenigstens nach einigen Indikatoren zu vergleichen und zu typisieren.


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